Bruckmannstr. 10 | 70736 Fellbach-Schmiden
I. Geltungsbereich
II. Angebote und Angebotsunterlagen
III. Auftragserteilung
IV. Eigentumsvorbehalt
V. Vergütung
VI. Versand- und Gefahrübergang
VII. Lieferzeiten
VIII. Annullierungskosten
IX. Abnahme
Die Werklieferung oder Werkleistung gilt als abgenommen, wenn der Auftragnehmer dem Besteller nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Besteller die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.
Ist der Besteller ein Verbraucher, so treten die Rechtsfolgen des Absatzes 2 nur dann ein, wenn der Unternehmer den Besteller zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat; der Hinweis muss in Textform erfolgen.
Hat der Unternehmer die Lieferung oder Leistung bzw. einen Teil davon in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von vierzehn Kalendertagen als erfolgt, es sei denn, dass der Besteller eine Mängelrüge erhoben hat.
Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Besteller über.
X. Gewährleistung
XI. Haftungsbegrenzung
XII. Gerichtsstand
XIII. Verbraucherschlichtung
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.
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